Worauf wartet die Regierung noch?

Am 24. Oktober entscheidet die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), ob Sie im Rahmen der Vernehmlassung des Bundes zu den neuen 2220 Seiten starken Verträgen der Schweiz mit der EU eine Volksabstimmung mit oder ohne Ständemehr verlangen soll. Die NZZ schreibt am 09. Oktober die Innerrhoder Regierung habe sich gemäss Auskunft noch nicht entschieden. Warum ziert sich unsere Kantonsregierung so? In der Bundesverfassung steht in Art.1 «Das Schweizer Volk und die Kantone (dabei werden alle 26 aufgelistet) bilden die Schweizerische Eidgenossenschaft». Die Kantone sind also genauso wichtig wie das Volk.
Mit diesen Unterwerfungsverträgen wird sich die Schweiz massiv verändern. Die Rechte des Volkes und der Kantone würden weitgehend an die EU abgetreten. Wir könnten zwar noch Abstimmungen veranstalten, würden aber von der EU gebüsst, wenn wir entgegen dem Willen ihrer Bürokraten entscheiden würden. Das Resultat wären Bürgerproteste wie in Frankreich, Resignation wie in Deutschland, Bürokratie wie in Italien, statt ruhige Akzeptanz von Mehrheitsentscheiden; bei Verfassungsänderungen auch Mehrheitsentscheide der Kantone. Wenn ein Vertrag unser Land, unsere Heimat derart verändern wird, ist es zwingend, dass eine doppelte Mehrheit dafür sein muss.
Warum sich die Innerrhoder Regierung nicht ganz klar für das Ständemehr ausspricht und somit uns Bürger möglicherweise unsere Bürgerrechte entziehen will, ist wohl der Mehrheit der Innerrhoder Bevölkerung schleierhaft. Wir möchten die Mitglieder der Standeskommission daran erinnern, wer ihnen die Macht zum Regieren gegeben hat. Es sind dieselben Wählerinnen und Wähler, die sie – ohne Ständemehr – entmachten würden. Wenn sich die Regierung des kleinsten Kantons nicht vehement für die eigene Minderheit in der Eidgenossenschaft einsetzt, dann guet Nacht Schweiz!
An der Sitzung der KdK erwartet Innerrhoden von ihren Vertretern ein klares Bekenntnis zum Ständemehr. Wir bitten unsere Regierungsräte ihren Eid, sich für das Wohl und die Freiheit von Land und Volk einzusetzen, auch wirklich umzusetzen oder aber diesen Eid nie wieder zu sprechen. Sollten die Innerrhoderinnen und Innerrhoder dann an der Volksabstimmung den Unterwerfungsverträgen zustimmen, wären sie selber schuld. Aber dann wäre das Resultat verfassungsgerecht. Häbid Soog zo de Schwiz!