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Föderalismus: Der Kern der Schweiz
Der Schweizer Föderalismus ist kein blosses Verwaltungsprinzip. Er ist das strukturelle Fundament des Staates. Er organisiert das Zusammenleben von vier Sprachgemeinschaften, 26 Kantonen und rund 2’100 Gemeinden. Ohne diese Machtverteilung wäre die innere Kohäsion der Schweiz kaum denkbar.
Die Wurzeln reichen bis zum Bundesbrief von 1291. Damals vereinbarten Uri, Schwyz und Unterwalden gegenseitige Beistandspflichten. Der Bundesstaat von 1848 formalisierte dieses Prinzip. Die Kantone übertrugen dem Bund nur jene Kompetenzen, die eine gemeinsame Regelung erforderten. Alles Übrige verblieb bei den Kantonen. Dieses Subsidiaritätsprinzip gilt bis heute.
In der Praxis unterhalten die Kantone eigene Verfassungen, Parlamente und Gerichte. Die Einkommenssteuer wird auf drei Ebenen erhoben: Bund, Kanton und Gemeinde. Das erzeugt einen Steuerwettbewerb. Kritiker sehen darin eine Quelle von Ungleichheit. Befürworter betonen die disziplinierende Wirkung auf die öffentlichen Finanzen.
Politisch wirkt der Föderalismus als Bremse gegen Zentralisierung. Im Ständerat erhält jeder Kanton in der Regel zwei Sitze. Der kleine Kanton Appenzell Innerrhoden hat als Ausnahme einen Sitz. Aber damit hat er fast dasselbe Gewicht wie Zürich, ein fast schon übergrosser Kanton. Volksabstimmungen erfordern oft ein Volksmehr und ein Ständemehr. Kleine Kantone sind so vor Überstimmung geschützt.
Der Föderalismus dient auch als Laboratorium. Kantone erproben Politiken im Schul- oder Gesundheitswesen. Bewährtes wird auf Bundesebene übernommen. Diese dezentrale Innovationsfähigkeit stärkt die Anpassungsfähigkeit des Staatswesens. Föderalismus ist damit kein Selbstzweck. Er organisiert Vielfalt und begrenzt Macht.