Proporz für faire Wahlen – jetzt unterschreiben
Die unterzeichnenden Stimmberechtigten des Kantons Appenzell Innerrhoden stellen mit dieser Initiative gestützt auf Art. 7bis der Verfassung des Kantons Appenzell Innerrhoden vom 24. Wintermonat 1872 folgendes Begehren:
Die neue Kantonsverfassung, angenommen durch die Landsgemeinde vom 28. April 2024, wird wie folgt geändert:
Art. 35 Abs. 1bis (neu)
Jene Bezirke, welche Anspruch auf zwölf oder mehr Grossratssitze haben, bestimmen ihre Vertretung im Grossen Rat im Proporzwahlverfahren an der Urne.
Übergangsbestimmung:
Innert zwei Jahren nach Annahme von Art. 35 Abs. 1bis werden die notwendigen Ausführungsbestimmungen erlassen.
Auf dieser Liste können nur Stimmberechtigte unterzeichnen, die im Kanton Appenzell Innerrhoden stimmberechtigt sind. BürgerInnen, die dieses Begehren unterstützen, mögen es handschriftlich unterzeichnen. Wer bei der Unterschriftensammlung besticht oder sich bestechen lässt oder wer das Ergebnis einer Unterschriftensammlung für eine Volksabstimmung fälscht, macht sich strafbar nach Art. 281 beziehungsweise nach Art. 282 des Strafgesetzbuches.
Jetzt unterschreiben!